Droht ein Strafverfahren?

Heinz W.: „Kann sein, dass ich auch ein bisschen Schuld hatte. Aber ich kenne mich mit solchen Sachen zu wenig aus – deshalb haben meine Frau und ich unseren Anwalt beauftragt. Der wird das regeln.“

Verkehrsstrafverfahren

Bei den schwersten Verfehlungen im Straßenverkehr greift das Strafrecht als härteste Sanktion ein.
Droht ein Strafverfahren nach einem Unfall oder einem angeblichen Fehlverhalten im Straßenverkehr, so gilt es, von Anfang an richtig zu handeln.
Wichtig ist, dass Sie sich nicht unmittelbar nach einem Unfall gegenüber anwesenden Polzeibeamten oder Dritten zur Sache äußern.
Damit vermeiden Sie, sich unüberlegt auf ein Unfallgeschehen festzulegen; die Erfolgsaussichten eines anschließenden Strafverfahrens würden unnötig erschwert.
Angaben zur Sache sollten erst nach durchgeführter Akteneinsicht durch mich als Ihren Strafverteidiger erfolgen.
Ich vertrete Sie in allen Verfahrensabschnitten gegenüber der Staatsanwaltschaft, der Polizei, den Gerichten.

Das gilt, wenn Ihnen Folgendes vorgeworfen wird:

  • Fahrlässige Körperverletzung/Tötung
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
  • Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten
  • Nötigung/Beleidigung anderer Verkehrsteilnehmer
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Gefährdung des Straßenverkehrs z.B.
    Nichtbeachtung der Vorfahrt,
    falsches Überholen,
    falsches Fahren bei Überholvorgängen,
    falsches Fahren an Fußgängerübergängen,
    zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen,
    wenden auf Autobahnen

Mit einem Anwalt an Ihrer Seite sind Sie von Anfang an auf Augenhöhe mit allen Beteiligten und sichern Ihre eigene Rechtsposition.