Droht ein Führerscheinentzug?

Peter R.: „Ich soll zu schnell gewesen sein. Als Selbstständiger bin ich auf meinen Führerschein angewiesen. Mein Anwalt hat Einspruch eingelegt – ich bin sicher, er findet eine Lösung.“

Bussgeldverfahren

Bei einer „nicht unerheblichen“ Verkehrs-Ordnungswidrigkeit wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, wenn eine Verwarnung mangels Geringfügigkeit nicht in Frage kommt.
Am Ende des Verfahrens steht der Bußgeldbescheid, der von der Verwaltungsbehörde nach Anhörung des Beteiligten und Berücksichtigung sämtlicher Umstände erlassen wird.
Die Rechtmäßigkeit des verhängten Bußgelds wird mit dem Einspruchsverfahren überprüft.
Die einzelnen Tatbestände sind im Bußgeldkatalog festgelegt, der bestimmte Regelsätze für die Höhe des Bußgeldes und die Punktevergabe im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg vorsieht.

Ich übernehme Ihre Vertretung bei Verfahren wegen

  • zu hoher, nicht angepasster Geschwindigkeit
  • Überfahren einer roten Ampel
  • zu dichtem Auffahren
  • rechts Überholen/falsch Überholen mit Gefährdung
  • Vorfahrtmissachtuung
  • Lenkzeitüberschreitung

Mit einem Anwalt an Ihrer Seite haben Sie Ihren Führerschein, wenn Sie ihn brauchen!